AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen
BG-Fahrzeugpflege
Ayse Melike Galluzzo
Willy-Brandt-Platz 5
81829 München- Messestadt München
Tel. 0176 580 80 296
Allen zwischen BG-Fahrzeugpflege (im folgenden Anbieter genannt) und dem Kunden (im folgenden Auftraggeber genannt) abgeschlossenen Verträgen liegen folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) zugrunde:
§1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1 Für alle zwischen dem Anbieter und dem Kunden abgeschlossenen Verträge und für vorvertragliche Schuldverhältnisse gelten ausschließlich unsere AGB. Zu unserem Geschäftsbereich gehören alle unter www.bg-fahrzeugpflege.de/service.htm angebotenen Serviceleistungen, insbesondere Fahrzeugaufbereitung, Reinigung und Autowäsche. Andere Vertragsbedingungen/AGB werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.2 Auch wenn beim Abschluss gleichartiger Verträge hierauf nicht nochmals hingewiesen wird, gelten ausschließlich die AGB des Anbieters in ihrer bei Abgabe der Erklärung des Auftraggeber unter http://www.bg-fahrzeugpflege.de/agb.htm abrufbaren Fassung, es sei denn, die Vertragspartner vereinbaren schriftlich etwas anderes.
1.3.Alle Vereinbarungen, die von unseren AGB abweichen, bedürfen der Schriftform.
1.4.Wenn eine oder mehrere Klauseln bzw. Absätze dieser AGB unwirksam sind, so bleiben die übrigen Klauseln und Absätze dieser AGB weiterhin gültig.
1.5 Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
§2 Terminvereinbarungen
2.1. Zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber kommt ein Vertragsabschluss mit Terminvereinbarungen für Serviceleistungen des Anbieters zustande und wird als solcher zwischen den Vertragsparteien anerkannt. Zur zusätzlichen Dokumentation des Vertragsabschlusses hat der Auftraggeber vor Durchführung der Fahrzeugreinigung/ -aufbereitung eine schriftliche Auftragsbestätigung unterzeichnen.
2.2. Eilaufträge müssen von Auftraggebern als solche vor Auftragsannahme angegeben werden. Eine Auftragsannahme von Eilaufträgen behält sich der Anbieter vor, da diese sich nach der Auftragslage richtet.
§3 Nichteinhaltung von Terminvereinbarungen
3.1. Die von den Vertragsparteien getroffenen Terminvereinbarungen sind für die Vertragsparteien bindend.
3.2.Wird die Terminvereinbarung vom Auftraggeber nicht eingehalten, so kann der Anbieter gegenüber dem Auftraggeber als pauschaliertem Schadensersatz eine Unkostenpauschale in Höhe von 20% des vereinbarten Preises, mindestens aber von 20,00 EUR geltend machen, soweit der Auftraggeber nicht nachweisen kann, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
§4 Reklamationen
4.1. Die durchgeführten Leistungen des Anbieters werden zusammen mit dem Auftraggeber bei Übergabe des Fahrzeuges vom Anbieter an den Auftraggeber überprüft und gemeinsam abgenommen. Reklamationen sind unverzüglich nach erbrachter Arbeit geltend zu machen. Im Fall von nicht offensichtlichen Mängeln sind diese unverzüglich nach Kenntnisnahme vom Auftraggeber gegenüber dem Anbieter anzuzeigen. Der Anbieter hat das ausdrückliche Recht zur Nacherfüllung, sofern die Reklamation berechtigt ist. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung bleibt dem Auftraggeber das Recht zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag nach seiner Wahl vorbehalten.
4.2. Reklamationen sind vom Auftraggeber vor Ort und unverzüglich im Beisein des Anbieters schriftlich festzuhalten.
4.3. Bei Reklamationen, die sich auf eine Beschädigung am Fahrzeug durch den Anbieter beziehen könnten, müssen die Beschädigungen unverzüglich nach Übergabe des Fahrzeuges gemeldet werden.
§5 Schadensersatz
5.1. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Anbieter werden ausgeschlossen, ausgenommen:
– Schadensersatzansprüche wegen einer Haftung des Anbieters für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen
– Schadensersatzansprüche wegen einer Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen.
5.2. Bei Lackschäden, die durch den Anbieter verursacht werden und ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, wie z.B. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten Lacken, Kratzern etc., können nach Maßgabe von Ziff. 5.1. dieser AGB keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.
5.3. Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken oder Blessuren aufweisen, können leicht aggressive Chemikalien eingesetzt werden. Dies kann zu Farbverblassungen und Abweichungen führen. Der Auftraggeber wird vor der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung hierüber informiert. Wird eine Durchführung dieser Arbeiten vom Auftraggeber dennoch gewünscht, können nach Maßgabe von Ziff. 5.1. dieser AGB keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.
5.4.Eine Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die bereits vor der Fahrzeugaufbereitung an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren (z.B. Karosserieschäden, Kratzer und Beulen, schadhafte Felgen, Antennen, Außenspiegel, loses und schadhaftes Interieur oder Zubehör, welches im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch angebracht wurde, etc.) oder durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden, werden nach Maßgabe von Ziff. 5.1. dieser AGB nicht übernommen. Der Auftraggeber wird vor der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung hierüber informiert. Wird eine Durchführung dieser Arbeiten vom Auftraggeber dennoch gewünscht, können nach Maßgabe von Ziff. 5.1. dieser AGB keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.
5.5. Motor- und Motorenraumwäsche werden nur an Kraftfahrzeugen mit einwandfreier Elektrikabdichtung durchgeführt. Mit der Auftragserstellung zur Motor- und Motorenraumwäsche bestätigt der Kunde die einwandfreie Elektroabdichtung im Motorenraum und seines Fahrzeugs. Bei Ausfällen übernimmt der Anbieter nach Maßgabe von Ziff. 5.1. dieser AGB keine Haftung.
5.6. Bei empfindlichen Elektrobauteilen (z.B. Alarmanlagen, Auto-Hi-Fi, etc.) ist der Auftraggeber verpflichtet, diese im Vorfeld der auszuführenden Arbeiten an seinem Fahrzeug dem Anbieter zu melden bzw. dies auf der Auftragsbestätigung schriftlich zu vermerken, da sonst gegen den Anbieter nach Maßgabe von Ziff. 5.1. dieser AGB keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden
können.
§6 Schriftliche Dokumentation des Fahrzeugzustandes vor Auftragsdurchführung
Vor Beginn der durchzuführenden Arbeiten am Fahrzeug, müssen die Auftragsformulare vom Kunden unterzeichnet werden. Hierzu gehört neben der Auftragsbestätigung auch eine schriftliche Beschreibung des IST-Zustandes des Fahrzeuges wobei die Schäden nach Möglichkeit auch mit Fotos dokumentiert werden sollten. Z.B. wegen bereits vorhandener Schäden am Fahrzeug.
§7 Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen
7.1. Unsere Leistungen erfolgen grundsätzlich gegen Barzahlung, EC-Cash oder nach Vereinbarung auf Rechnung.
7.2. Zahlungsbedingungen sind vom Auftraggeber so zu akzeptieren, wie sie auf der Auftragsbestätigung vermerkt sind.
7.3.Ausnahmen von den unter Ziff. 7.1 u. 7.2 getroffenen Regelungen sind nach vorheriger mündlicher Vereinbarung in Ausnahmefällen möglich, müssen jedoch zu ihrer Rechtswirksamkeit auf
der Auftragsbestätigung schriftlich festgehalten werden.
§8 Preise / Pauschalpreise
8.1. Die Preise des Anbieters richten sich grundsätzlich nach dem Zustand oder dem Verschmutzungsgrad des zu reinigenden Kfz. Alle angegebenen Preise, sofern Sie nicht mit dem Kunden abgesprochen sind, entsprechen Serviceleistungen für Fahrzeuge mit normalem Verschmutzungsgrad.
8.2. Preisangaben auf Informationsunterlagen, sowie der Webseite des Anbieters dienen der Orientierung und sind unverbindlich. Der verbindliche Preis für die beauftragte Serviceleistung ist ausschließlich in der schriftlichen Auftragsbestätigung enthalten.
8.3. Bei extremen Verschmutzungen wie z.B. Farben, Tierhaaren, Fäkalien, etc., bei denen eine spezielle Behandlung erforderlich ist, kann ein Aufpreis geltend gemacht werden, welcher zusätzlich zum Pauschalpreis zu entrichten ist. Aufpreise müssen auf dem Auftragsformular zwischen den Vertragsparteien schriftlich festgehalten werden. Sollten stärkere Verschmutzungen erst während der Reinigung bemerkt bzw. festgestellt werden, so ist der Auftraggeber unverzüglich hierüber in Kenntnis zu setzen. Eine Auftragserteilung gegen Mehrkosten kann hierbei telefonisch erteilt werden.
8.4. Die endgültigen Preise der Reinigung bzw. Aufbereitung werden vor Beginn der Arbeiten festgelegt und auf dem Auftragsformular dokumentiert.
§9 Autowaschanlage
9.1. Der Auftraggeber hat etwaige Ansprüche auf Nacherfüllung wegen unzureichender Reinigung unverzüglich nach Verlassen der Waschanlage geltend zu machen. Der Anspruch auf Nacherfüllung erlischt mit Verlassen des Firmengeländes.
9.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Personal rechtzeitig auf alle Umstände aufmerksam zu machen, die zu einer Beschädigung des Fahrzeuges oder der Waschanlage führen könnten.
9.3. Bei Eintritt eines Schadens durch die Waschanlage haftet der Anbieter für den unmittelbar entstandenen Schaden nach Maßgabe von Ziff. 5.1. Insbesondere erfolgt eine Haftung für die Beschädigung der außen an der Karosserie angebrachten Fahrzeugteile, wie z.B. Zierleisten, Spiegel, Antennen und Spoiler sowie für dadurch verursachte Lack- und Schrammschäden, nach Maßgabe von Ziff. 5.1.
9.4.Die Einfahrt- und Benutzungsanweisungen für die Waschanlage sind vom Auftraggeber zu beachten.
9.5. Bei Beschädigungen an elektrischen und elektronischen Bauteilen, die durch Nässe oder Feuchtigkeit entstanden sind, wird keine Haftung nach Maßgabe von Ziff. 5.1 übernommen.
9.9. Für alle am Fahrzeug angebrachten Felgen, die über die Reifenkontur hinausragen, bzw. nicht ausreichend geschützt sind, wird keine Haftung nach Maßgabe von Ziff. 5.1übernommen.
§10 Fahrzeugüberführung
10.1 Der Anbieter bietet dem Auftraggeber die Fahrzeugüberführung (Abholung und Zustellung) des Kfz als Dienstleistung an. Der Preis für die Überführung richtet sich nach der Entfernung und wird vor Auftragsannahme mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbart.
10.2. Die Abholung erfolgt ausschließlich nur von den Mitarbeitern des Anbieters. Bei Abholung ist ein Übernahmeformular auszufüllen. Dieser beinhaltet Stammdaten des Auftraggebers, die durchzuführenden Tätigkeiten sowie den Gesamtpreis. Schäden am Fahrzeug sind sofort schriftlich festzuhalten (vgl. § 6). Gleichzeitig dient diese als Übernahmebestätigung für den Auftraggeber. Die Zustellung erfolgt ebenfalls durch einen Mitarbeiter des Anbieters.
10.3. Das Fahrzeug des Auftraggebers ist während der Überführung über die Betriebshaftpflichtversicherung des Anbieters versichert. Sie beginnt mit der Abholung und endet mit der Übergabe.
§11 Sonstiges
11.1. Erfüllungsort ist München.
11.2. Gerichtsstand zwischen Kaufleuten ist München.
11.3. Für alle zwischen dem Anbieter und dem Kunden abgeschlossenen Verträge gilt deutsches Recht.